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Brandschutzerziehung
in der Schule
Informationen für Lehrer - einige
nützliche Dokumente zur Brandschutzerziehung und Fortbildung in
Ihrer Schule
Brandschutzerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Grundschule und
Feuerwehr. Sie gehört zu den fachübergreifenden Aufgabengebieten
der Grundschule. Im Rahmen der Gesundheitserziehung sollen die Kinder
lernen , Gefahren zu erkennen, zu vermeiden und zu verhindern. Dazu
gehört ausdrücklich der Umgang mit Feuer und mit jahreszeitlich
bedingten Gefahren. Die Kinder sollen aus eigenem Interesse und aus
sozialer Verantwortung heraus zu zielgerechtem gesundheitlich orientiertem
Verhalten befähigt werden. ( vgl. Hessisches Kulturministerium:
Rahmenplan Grundschule, Wiesbaden 1995 )
Umsetzung in der Feuerwehr Neu-Isenburg
Methodisch-didaktische Hinweise
Lernen ist ein aktiver Vorgang. Grundlage der kindlichen Welterfahrung
ist die handelnde und sinnliche Erfahrung. Es genügt nicht,
Informationen vorzutragen und Kenntnisse sprachlich zu vermitteln.
Kinder brauchen Möglichkeiten, sich Wissen und Zusammenhänge
mit Kopf, Herz, Hand und allen Sinnen zu erarbeiten. Aktives und
entdeckendes Lernen miteinander und voneinander bietet die beste
Gewähr für die Entwicklung von Verständnis.
Schulische Voraussetzung
Damit Brandschutzerziehung gelingen kann, muss sie authentisch und
glaubwürdig sein. Das bedeutet, dass auch in der Schule Brandschutzrichtlinien
eingehalten und Gefahren bewusst vermieden werden. Immer wenn Feuer
entzündet wird, müssen die Sicherheitsmaßnahmen bekannt
sein und beachtet werden. Um das Grundgerüst zu schaffen, bekommen
alle Neu-Isenburger Schulen mit dem Schulstart, für alle ersten
Klassen einen „Löscheimer“. Aber auch bei einer
Räumungsübung muss den Lehrkräften ihre Vorbildfunktion
bewusst sein. Das schnelle und sichere Verlassen des Schulgebäudes
sollte für jede Lehrkraft das allerwichtigste Ziel sein. Und
ohne üben geht es nicht. Die Feuerwehr steht natürlich
für alle Fragen rund um den Brandschutz zur Verfügung.
Aufsichtspflicht
Wenn die Brandschutzerziehung mit einer Schulklasse durchgeführt
wird, liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Lehrkräften. Das
bedeutet auch, dass diese während der gesamten Unterrichtseinheit
ständig anwesend sein müssen und nicht die Feuerwehrangehörigen
mit der Klasse alleine lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Brandschutzerziehung in der Schule oder in der Feuerwache stattfindet.
Grundlagen für die Brandschutzerziehung
Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzerziehung ist das hessische
Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(HBKG). Dort ist sie in den §§ 3 (6), 4 (3) 5 (8), 6 (2)
und 18 erwähnt.
Text zum Teil übernommen aus dem Ordner „ Feuer und Flamme“ des
hessischen Landesfeuerwehrverbandes
Was soll vermittelt werden?
- Das richtige Verhalten bei einem Schadensfall in der
Schule und zu Hause.
- Der richtige Umgang mit Feuer.
- Erkennen der Gefahren im Umgang mit Feuer und Rauch ( vorbeugende
Maßnahmen
)
- Hemmschwelle Notruf abbauen
Themen die in der Schule behandelt werden können:
- Was Kinder vom Feuer wissen
- Das Feuer erforschen (Richtiger
Umgang mit Zündmitteln )
- Die Natur gibt Feuer
- Feuer verändert die Welt
- Was macht die Feuerwehr
- Brandschutz geht uns alle an
Zu jedem Thema gibt es Tipps, Verhaltensregeln, Lieder, Anregung zum
Malen, Spiele, Infos in der Stadtbücherei. Als schöne Vorlage
bietet sich der Ordner “ Feuer und Flamme“ des hessischen
Landesfeuerwehrverbandes an.
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Umsetzung in Neu-Isenburg
1.
Schuljahr Die Klassen erhalten eine Feuerschnecke,
mit der spielerisch die verschiedenen Stationen der Rettung im Falle
eines Brandes eingeübt
werden. Bei der Feuerschnecke handelt es sich um eine kindgerechte
Brandschutzordnung.
Außerdem erhalten die Klassen Brandschutz-Geschichten, die im
Laufe des Schuljahres vorgelesen und besprochen werden.
Jede Klasse erhält einen Löscheimer, der bei jeder Art von
Feuer gefüllt und neben die Feuerstelle (z.B. Kerze) gestellt
werden soll.
2.
Schuljahr: Im
2. Schuljahr kommt – nach Terminvereinbarung – die
Feuerwehr und führt das Rauchhaus vor. Die Kinder erkennen, wie
man sich im Brandfall verhalten soll. Sie lernen, wie Rauch sich ausbreitet
und welche Gefahren in ihm stecken.
Im Unterricht wird dies vertieft.
Die Arbeit mit der Feuerschnecke wird vertieft.
3.
Schuljahr: Im 3. Schuljahr steht Heimatkunde als Unterrichtsinhalt
an. So bietet es sich an, nach vorheriger Terminvereinbarung die
Feuerwehr zu besuchen.
Die Kinder lernen die Aufgaben der Feuerwehr und ihre Geräte kennen.
Im Unterricht werden außerdem die Arbeit und die Einsatzbereiche
der Feuerwehr behandelt.
4.
Schuljahr: Im 4. Schuljahr besuchen die Klassen, nach vorheriger Terminvereinbarung
die Feuerwehr und lernen dort, ein Lagerfeuer auszurichten. Es werden
Kenntnisse über den Umgang mit Axt und Säge vermittelt. Nach
dem richtigem Aufbau einer Feuerstelle wird diese entzündet und
zum Backen von Stockbrot genutzt.
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