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Für
Firmen
Warum Brandschutz-Helferkurse?
Der Umgang mit Feuer gehört in unserer Gesellschaft schon lange
nicht mehr zum täglichen Ablauf. Zentralheizung und Elektroherd
haben das offene Feuer abgelöst. Der Umgang mit offenem Feuer beginnt
bei den meisten Menschen mit dem Anzünden einer Kerze und endet
beim Anzünden eines Grills. So ist es nicht verwunderlich, dass
bei einem Schadensfeuer auf keine antrainierten Verhaltensregeln zurückgegriffen
werden kann. Immer wieder auftretende Fehler können auch nicht durch
dauerndes aufzeigen in den Medien restlos ausgerottet werden. Deshalb
führt die Feuerwehr Neu-Isenburg für interessierte Personen
einen sogenannten Brandschutz-Helferkurs durch. Die beste Lernmethode
ist immer noch die, es selber zu tun. Vorausgesetzt man will es und nimmt
sich die Zeit dazu. Wie sinnvoll solch ein Kurs sein kann merkt man unter
anderem daran, dass es immer wieder Teilnehmer gibt, die sich nicht so
recht trauen einen Feuerlöscher zu benutzen und nur wer weiß wie
was funktioniert, kann im Schadensfall richtig reagieren. Natürlich
steht an erster Stelle das Retten von Menschenleben. Doch der Verlust
des Arbeitsplatzes durch ein Schadensfeuer in seinem Betrieb, kann nicht
das Ziel eines Mitarbeiters sein.
Freiwillige vor
Jede Firmenleitung sollte an einem funktionierenden Selbstschutz Interesse
haben. Die Grundlage für Firmen, ihre Mitarbeiter zu schulen finden
sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Mitarbeiter/Innen müssen
sich jedoch auch anmelden. Die Rückmeldungen sind bei manchen
Firmen leider sehr spärlich. Woran das liegt, ist schwer zu sagen.
Ein wichtiger Faktor ist aber sicherlich die Zeit. Aber warum sollte
auch an einer Feuerwehrschulung Interesse bestehen, wenn es schon an
der Auffrischung des eigenen Erste Hilfe Kurses scheitert. Im eigenen
Interesse sollte daher jeder Arbeitnehmer die Gelegenheit nutzen, eine
solche Fortbildung, die ihm sein Unternehmen bietet, zu besuchen.
Übrigens: Infos für Erste-Hilfe-Kurse finden sie hier

Ablauf eines Brandschutz-Helferkurses
Die Kurse werden auf dem Gelände der Feuerwehr Neu-Isenburg durchgeführt.
Die Kursdauer beträgt ca. vier Stunden. In dieser Zeit werden folgende
Themen vermittelt:
- Wichtigkeit des Ersthelfers
- Richtiges Verhalten im Brandfall
- Welche Möglichkeiten habe ich die Rettungskräfte zu
alarmieren ?
- Umgang mit den brandschutztechnischen Einrichtungen
- Wie kann ich Brände verhüten ? ( Brandursachen )
- Vorraussetzungen eines Verbrennungsvorganges
- Wie lösche ich was ?
- Richtige Handhabung eines Feuerlöschers
Die Kosten betragen bei einem Kurs für 10-12 Personen ca. 300.-€.
Werden die Übungslöscher nicht von den Teilnehmern gestellt
werden diese zusätzlich berechnet.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 07.08.1996,
zuletzt geändert am 19.12.1998, BGBl I S. 2843
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten
sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur
Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich
sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat
auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu
außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe,
der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet
sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben
der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten
müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten
und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der
Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte
bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben
auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung
und Ausrüstung verfügt.
§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den
Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme
der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an
die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig
wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung
nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung
der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen
werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben
unberührt.
Gruppenfotos zum Download
Jeppesen
15.11.2006
Jeppesen
16.11.2006
Selgros
20.11.2006
Kempinski 19.03.2007 - Erste Gruppe
Kempinski 19.03.2007 - Zweite Gruppe
Druck- und Verlagshaus 03.05.2007
Druck- und Verlagshaus 10.05.2007
Druck- und Verlagshaus 24.05.2007
Brandversicherer 23.06.07
Fa. General Electrics 07.09.2007
Selgros 15.10.07
Brandschutzhelferausbildung von der Fa. Jeppesen am 13.11.2007
Brandschutzhelferausbildung KfH 22.11.2007
ProReServ 04.12.2007
Brandschutzhelferausbildung Fa. Chesapeake 19.04.2008
Brandschutzhelferausbildung (18.01.08)
Brandschutzhelferausbildung Fa. Canada Life am 2.07.08
Brandschutzhelferausbildung Fa. ERM am 15.07.08
Brandschutzhelferausbildung Fa. ERM 06.08.2008
Brandschutzhelferausbildung General Electrics 22.08.2008
Brandschutzhelferausbildung Fa. Selgros 29.10.2008
Brandschutzhelferausbildung Fa Genworth Financial 20.11.2008
Brandschutzhelferausbildung Fa. KarstadtQuelleBank 20.11.2008
Brandschutzhelferausbildung Fa. Jeppesen 03.12.2008
Brandschutzhelferausbildung Fa. Jeppesen 04.12.2008
Feuerlöschertraining AISIN Europe S.A.
Brandschutzhelferausbildung Fa. GE 27.08.2009
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