Für Firmen

Warum Brandschutz-Helferkurse?
Der Umgang mit Feuer gehört in unserer Gesellschaft schon lange nicht mehr zum täglichen Ablauf. Zentralheizung und Elektroherd haben das offene Feuer abgelöst. Der Umgang mit offenem Feuer beginnt bei den meisten Menschen mit dem Anzünden einer Kerze und endet beim Anzünden eines Grills. So ist es nicht verwunderlich, dass bei einem Schadensfeuer auf keine antrainierten Verhaltensregeln zurückgegriffen werden kann. Immer wieder auftretende Fehler können auch nicht durch dauerndes aufzeigen in den Medien restlos ausgerottet werden. Deshalb führt die Feuerwehr Neu-Isenburg für interessierte Personen einen sogenannten Brandschutz-Helferkurs durch. Die beste Lernmethode ist immer noch die, es selber zu tun. Vorausgesetzt man will es und nimmt sich die Zeit dazu. Wie sinnvoll solch ein Kurs sein kann merkt man unter anderem daran, dass es immer wieder Teilnehmer gibt, die sich nicht so recht trauen einen Feuerlöscher zu benutzen und nur wer weiß wie was funktioniert, kann im Schadensfall richtig reagieren. Natürlich steht an erster Stelle das Retten von Menschenleben. Doch der Verlust des Arbeitsplatzes durch ein Schadensfeuer in seinem Betrieb, kann nicht das Ziel eines Mitarbeiters sein.


Freiwillige vor

Jede Firmenleitung sollte an einem funktionierenden Selbstschutz Interesse haben. Die Grundlage für Firmen, ihre Mitarbeiter zu schulen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Mitarbeiter/Innen müssen sich jedoch auch anmelden. Die Rückmeldungen sind bei manchen Firmen leider sehr spärlich. Woran das liegt, ist schwer zu sagen. Ein wichtiger Faktor ist aber sicherlich die Zeit. Aber warum sollte auch an einer Feuerwehrschulung Interesse bestehen, wenn es schon an der Auffrischung des eigenen Erste Hilfe Kurses scheitert. Im eigenen Interesse sollte daher jeder Arbeitnehmer die Gelegenheit nutzen, eine solche Fortbildung, die ihm sein Unternehmen bietet, zu besuchen.

Übrigens: Infos für Erste-Hilfe-Kurse finden sie hier

          

  

Ablauf eines Brandschutz-Helferkurses

Die Kurse werden auf dem Gelände der Feuerwehr Neu-Isenburg durchgeführt. Die Kursdauer beträgt ca. vier Stunden. In dieser Zeit werden folgende Themen vermittelt:

    • Wichtigkeit des Ersthelfers
    • Richtiges Verhalten im Brandfall
    • Welche Möglichkeiten habe ich die Rettungskräfte zu alarmieren ?
    • Umgang mit den brandschutztechnischen Einrichtungen
    • Wie kann ich Brände verhüten ? ( Brandursachen )
    • Vorraussetzungen eines Verbrennungsvorganges
    • Wie lösche ich was ?
    • Richtige Handhabung eines Feuerlöschers


Die Kosten betragen bei einem Kurs für 10-12 Personen ca. 300.-€.
Werden die Übungslöscher nicht von den Teilnehmern gestellt werden diese zusätzlich berechnet.

 

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 07.08.1996, zuletzt geändert am 19.12.1998, BGBl I S. 2843

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.


Gruppenfotos zum Download

Jeppesen 15.11.2006
Jeppesen 16.11.2006
Selgros 20.11.2006

Kempinski 19.03.2007 - Erste Gruppe
Kempinski 19.03.2007 - Zweite Gruppe

Druck- und Verlagshaus 03.05.2007
Druck- und Verlagshaus 10.05.2007
Druck- und Verlagshaus 24.05.2007

Brandversicherer 23.06.07

Fa. General Electrics 07.09.2007

Selgros 15.10.07

Brandschutzhelferausbildung von der Fa. Jeppesen am 13.11.2007

Brandschutzhelferausbildung KfH 22.11.2007

ProReServ 04.12.2007

Brandschutzhelferausbildung Fa. Chesapeake 19.04.2008

Brandschutzhelferausbildung (18.01.08)

Brandschutzhelferausbildung Fa. Canada Life am 2.07.08

Brandschutzhelferausbildung Fa. ERM am 15.07.08

Brandschutzhelferausbildung Fa. ERM 06.08.2008

Brandschutzhelferausbildung General Electrics 22.08.2008

Brandschutzhelferausbildung Fa. Selgros 29.10.2008

Brandschutzhelferausbildung Fa Genworth Financial 20.11.2008

Brandschutzhelferausbildung Fa. KarstadtQuelleBank 20.11.2008

Brandschutzhelferausbildung Fa. Jeppesen 03.12.2008

Brandschutzhelferausbildung Fa. Jeppesen 04.12.2008

Feuerlöschertraining AISIN Europe S.A.

Brandschutzhelferausbildung Fa. GE 27.08.2009