Müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden. Die gesetzliche Vorgabe besagt, dass mindestens alle zwei Jahre ein Feuerlöscher geprüft werden muß. Es gibt Ausnahmen die eine kürzere Frist verlangen. Für den privaten Bereich aber gilt die Zweijahresregel. Wichtig ist, dass die Prüfung von einer Fachfirma vorgenommen wird. Im privaten Bereich müssen Feuerlöscher bei Heizräumen (Leistung mehr als 50 kW) vorgesehen werden. Bei der Lagerung von Brennstoffen (Heizöllagerraum > 5000 l; Behälter > 620 l) ist mindestens ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten vorzuhalten. Infos zu dem Begriff Löschmitteleinheiten finden Sie zum Beispiel unter: www.gloria-feuerschutz.de